Das Grundbuch im Zusammenhang mit dem Nutzwertgutachten

Grundbuch und Nutzwertgutachten Artikel Bild

Welche Bedeutung hat das Grundbuch im Zusammenhang mit dem Nutzwertgutachten und der Parifizierung? Das erkläre ich im nachfolgenden Artikel.

Eine Wohnungseigentumsbegründung endet mit der entsprechenden Eintragung um Grundbuch. Voraussetzung dafür sind ein Nutzwertgutachten und ein Wohnungseigentumsvertrag.

Auch die Änderung von Nutzwerten (z.B. Zubauten, Bauliche Änderungen) erfordern außer einer Anpassung des Nutzwertgutachtens letztlich die Eintragung der Änderung im Grundbuch.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, soll als Überblick dienen, bei Fragen können Sie mich unverbindlich kontaktieren!

Definition Grundbuch

Grundbuchsangelegenheiten basieren auf dem österreichischen Grundbuchrecht von 1955, aktueller Letztstand mit der letzten letzte Novelle von 2020.

Das Grundbuch ist ein, vom zuständigen Bezirksgericht geführtes, öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirkes mit den Angaben zu den jeweiligen rechtlichen Verhältnissen.

Grundbuch Eintragung

Eintragungen in das Grundbuch übernimmt bestenfalls der Profi.

Grundbuch Gliederung

Das Grundbuch gliedert sich in das Hauptbuch und in die Urkundensammlung.

Das Hauptbuch besteht aus dem:

A Blatt: Gutbestandsblatt
Unterteilt in A1Blatt mit Grundstücknummer, Größe, Widmung und  A2 Blatt mit Dienstbarkeiten

B Blatt: Eigentumsblatt
Eintragung, wer ist Eigentümer mit wieviel Anteilen, Anmerkungen v. Rangordnung

C Blatt: Lastenblatt
Eintragung von Servituten, Pfandrechten und Reallasten)

In der Urkundesammlung finden sich die Urkunden die die Grundlagen zur Eintragung bilden wie Wohnungseigentumsvertrag, Kaufverträge, Nutzwertgutachten.

Wie kommen Einträge in das Grundbuch?

Eintragungen im Grundbuch können immer nur mittels Antrag erfolgen. Einfache Anträge können vom Antragsteller mit notariell beglaubigter Unterschrift persönlich schriftlich eingebracht werden.

Bei einfachen Anträgen handelt es sich in der Regel zum Beispiel um Löschungen von Hypotheken mit Originallöschungsurkunde der Bank.

Kompliziertere Anträge wie Wohnungseigentumsbegründung, Änderung der Eigentümer durch Verkauf oder Erbschaft und ähnliche erfordern Anträge die vom Notar oder Rechtsanwalt gestellt werden müssen.

Das Grundbuch ist dem jeweiligen Bezirksgericht zugeordnet und ist öffentlich von jedem einsehbar.

Grundbuch Gliederung und Eintragung

Grundbuch und Nutzwertgutachten behalten kluge Eigentümer im Auge.

 

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