Kosten der Parifizierung einfach erklärt

Parifizierung Kosten Titelbild

Eine Parifizierung erfordert Experteneinsatz! Parifizierungskosten kalkulieren Sie bitte ein, Alle Infos erfahren Sie im Artikel.

Welche Kosten enstehen im Rahmen einer Parifizierung und auf welche zusätzlichen Herausforderungen Sie achten  erklärt der nachfolgenden Artikel.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, soll als Überblick dienen, bei Fragen können Sie mich unverbindlich kontaktieren!

Wie erfolgt die Kostenberechnung bei einer Parifizierung?

Die Kosten für ein Parifzierungsgutachten berechnen sich immer aus der Größe des Objekts und der zu bearbeitenden Fläche. Als Grundlage wird die Nutzfläche in m² herangezogen.

Je größer das Objekt das Objekt umso geringer ist der umgelegte Gutachtenpreis auf den m², somit kann sich eine Größenordnung von 2,75€ /m² bis 0,80€/m² excl. MwSt. Nutzfläche erstrecken.

Welche Abschläge gibt es?

Flächenanteile von Gärten, Terrassen/Balkonen und Kellerabteilen werden mit einem Abschlag berücksichtigt. Jede Parifizierung bedarf einer individuellen Betrachtung. Seriöse Gutachtenersteller erstellen nach Vorlage der Unterlagen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für ein Nutzwertgutachten.

Abschläge Kosten bei Parifizierung

Terrassen, Garten, Balkone und Nebengebäude werden im Rahmen der Parifizierung mit Abschlägen berechnet.

Welche Zusatzkosten enstehen im Rahmen einer Parifizierung?

Die oben definierten Basis-Kosten beziehen sich auf rechtlich korrekte Grundlagen. Dies bedeutet: Wenn keine Nachvermessungen oder zusätzliche Planerstellungen, Erwirken von nachträglichen Baugenehmigungenoder ähnliches erforderlich sind, halten sich die Kosten in Grenzen.

In Ausnahmefällen sind Neuvermessungen, neue Planerstellungen oder sogar das erwirken von Baugenehmigungen eine erfoderliche Maßnahme. Dies führt zu zusätzlichen Aufwendungen.

Anpassungen bzw. Ergänzungen von Gutachten bei Wohnungsumbauten oder Wohnungszusammenlegungen werden grundsätzlich gesondert berechnet.

Hier ergibt sich der Preis einerseits aus der Nutzfläche der sich zu ändernden Fläche in Abhängigkeit zur Gesamtgröße des Objekts, andererseits im entstehenden Aufwand der Grundlagenrecherche.

Für die Grundlagenrecherche ist eine Akteneinsicht im Bauakt bei der Baubehörde und/oder in die Urkundensammlung am Grundbuch/Bezirksgericht erforderlich.

Neben den Kosten für die Erstellung des Nutzwertgutachtens enstehen noch Kosten für: 

  • Die Einbringen des Antrags beim Grundbuch
  • Bei der Erstbegründung von Wohnungseigentum für das Erstellen eines Wohnungseigentumsvertrages
  • Die Antragstellung beim Grundbuch durch den Notar oder Rechtsanwalt

Der Gesamtaufwand kann nur durch vorab geklärte Kostenvoranschläge basierend auf ihren Unterlagen durch den jeweiligen Dienstleister erfolgen.

 

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