Parifizierung Grundstück einfach erklärt

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Für die Parifizierung von Grundstücken gibt es Voraussetzungen die erfüllt werden müssen. Davon handelt dieser Artikel.

Kann ich mein Grundstück parifizieren lassen? Inwieweit unterscheidet sich die Parifizierung von der Eigentumsnahme? Die häufig gestellten Fragen zu diesem Thema fasse ich in diesem Beitrag zusammen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, soll als Überblick dienen, bei Fragen können Sie mich unverbindlich kontaktieren!

Was bedeutet Grundstück parifizieren

Eine Parifizierung, der Begriff ist gleichbedeutend mit der Erstellung eines Nutzwertgutachtens, kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen.

Dazu bedarf es folgendem Verständnis: Die Parifizierung wird immer über eine ganze Einlagezahl (EZ) erstellt, d.h. dies kann eine oder mehrere Grundstücksnummern betreffen, je nach Grundbuchstand.

Die Einlagenzahl ist die Zahl die angibt unter welcher Nummer im Grundbuch (=Kataster) das Grundstück (oder mehrere Grundstücke) registriert ist, d.h. sozusagen die Nummerntafel des Grundstücks.

Daraus ergeben sich die nachfolgenden Notwendigkeiten, die der Gesetzgeber entsprechend vorgegeben hat.

Wann kann ich ein Grundstück parifizieren?

Eine Parifizierung über ein unbebautes Grundstück (grüne Wiese) kann nicht erstellt werden, die Grundvoraussetzung für eine Parifizierung ist, daß zumindest 2 Wohnungseigentumsobjekte auf der Einlagenzahl (EZ) vorhanden sein müssen.

Als Beispiel: Für ein Wohnhaus mit 2 Wohnungen, ein Doppelhaus, 2 Reihenhäuser oder ähnliches kann eine Parifizierung erfolgen.

Sonderform der Parifizierung, Bauwerk noch nicht vorhanden

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Bauobjekte physisch nicht vorhanden sein müssen. Es genügt, wenn eine aufrechte, rechtskräftige Baugenehmigung mit einem Einreichplan vorhanden ist.

Grundstück Vermessung für Parifizierung

Vor der Planung ist die Vermessung notwendig, danach können Baupläne eingereicht werden. So wird nach vollständiger Abwicklung der Vorarbeiten die Nutzwertgutachten-Erstellung für ein Grundstück ohne Bauwerk möglich.

Welche Bedeutung hat die Parifizierung im Bezug auf Finanzierungen?

Für eine Baufinanzierungen und einer dafür gewünschte und meistens erforderliche Besicherung der Bank auf das Grundstück bzw. den Grundstücksanteil empfiehlt es sich vor der Finanzierung eine rechtskräftige Baugenehmigung zu erwirken.

Auf Basis dieser Baugenehmigung kann nun ein Nutzwertgutachten erstellt werden. Dadurch kann eine Besicherung der gesamten Anteile oder anteilig für Bankdarlehen erfolgen.

Parifizierung von Parkplätzen

Parkplätze sind in der heutigen Zeit besonders gefragt. Gerade im Hinblick auf die e-Mobilität sollte die Möglichkeit der Schaffung von Parkplätzen bei jedem Neubau oder Umbau in Erwägung gezogen werden. Parkplätze wirken sich in der Regel wertsteigernd auf Immobilienobjekt aus.

Parkplätze parifizieren

Parkplätze sind begehrt, bei der Planung bitte daran denken, wo das Traumauto später steht.

Ist die baurechtlichen Genehmigung der Parkplätze erfolgt, kann darauf ebenso Wohnungseigentum begründet werden. Für Laien klingt diese Formulierung lustig, der Parkplatz wird jedoch genauso wie eine Wohnung oder Werkstatt als Wohnungseigentumsobjekt bezeichnet. Selbiges gilt auch für Garagen oder Carports, ja sogar Motorradparkplätze sind wohnungseigentumstauglich.

Nutzwertgutachten und Parifizierung, kontaktieren Sie mich hier!

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