Nutzwertgutachten für Wohnung

Nutzwertgutachten Wohnung

Wohnung umbauen oder Wohnung zusammen legen, hier ist eine Anpassung vom Nutzwertgutachen erforderlich. © Nolan Issac

Wann benötigen Sie ein Nutzwertgutachten für Ihre Wohnung? Diese Frage steht generell im Raum, wenn Sie einen Umbau planen. Bereits kleine Umbaumaßnahmen sollten Sie den Behörden anzeigen, damit rechtliche Notwendigkeiten zu 100% erfüllt sind. So vermeiden Sie späteren Nachteile der Wertminderung bzw. behördlich angeordneten Rückbau.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, soll als Überblick dienen, bei Fragen können Sie mich unverbindlich kontaktieren!

Typische Fälle zur Erstellung von Nutzwertgutachten für eine Wohnung

Wollen wir gleich in die Praxis einsteigen: Sie wollen Ihre Wohnung wesentlich umbauen, dazu können die  nachfolgenden Maßnahmen zählen:

  • Neuer Badezimmereinbau
  • Zusätzliches neues WC
  • Ergänzung von Wintergarten und Loggia
  • Umbau von Treppen
  • Zimmer zusammen legen und Mauern entfernen (wesentliche Veränderung der Wohnnutzfläche)
  • Eine Wohnung in zwei Wohnungen teilen oder zwei Wohnung zusammenlegen

Solche Änderungen bedürfen in der Regel eine Gutachtenanpassung. Dafür muss das bestehende Nutzwertgutachen mit den tatsächliche Bestand übereinstimmen.

Wichtig für Sie: Nachbarn können Umbaumaßnahmen Anzeigen, daher ist eine vorherige Nutzwertgutachten Anpassung die sichere Seite einer gelungenen Wohnungsrevitalisierung.

Wohnung und Nutzwertgutachten

Der Umbau einer Küche erfordert im Regelfall keine Anpassung vom Nutzwertgutachten. Das Zusammenlegen von zwei Wohnungen macht die neue Parifizierung in jedem Fall notwendig. © Daniela Gisin-Krumsick

Neues Nutzwertgutachten oder Gutachtenanpassung

Das Nutzwertgutachten wird immer auf Basis des genehmigten Plans erstellt. Bei geplanten Umbaumaßnahmen erfolgt eine Gutachtenanpassung.

Voraussetzungen zur Gutachtenanpassung

Für die optimale Einreichung und reibungslose Genehmigung sind die folgenden Schritte zu beachten:

  • Bestehende Pläne und bestehendes Nutzwertgutachten muss mit dem Bestand übereinstimmen
  • Aufrechte Baugenehmigung und genehmigter Bauplan über die Änderung
  • Kopie bestehender Nutzwertgutachten
  • Je nach Art der Umbaumaßnahmen ist eine Zustimmung der Haus-Miteigentümer erforderlich.

Die Voraussetzung zur Eintragung der Änderung im Grundbuch kann je nach Umfang der Änderung über das
Bezirksgericht bzw. die Schlichtungsstelle oder über den Rechtsanwalt bzw. Notar erfolgen. Dementsprechend ist auch
die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich oder nicht.

Ablauf Nutzwertgutachten für Wohnung erstellen

Sie planen einen Umbau und möchten sich auf der sicheren Seite bewegen. Hierfür empfehle ich Ihnen die nachfolgende vorgehensweise:

  • Sammeln Sie alle bestehenden Unterlagen zu Ihrer Wohnung
  • Dazu gehören Bestandspläne, Baupläne und das bestehende Nutzwertgutachten
  • Entwurf bzw. Plan der Umbaumaßnahmen
  • Geplante oder bereits eingereichte Baugenehmigungen
  • Kontaktieren Sie mich um die Notwendigkeit einer Gutachtenanpassung abzuklären
  • Übermittlung Ihrer Unterlagen zur Prüfung
  • Falls erforderlich Kostenvoranschlag der Gutachtenanpassung

Als Architekt bin ich seit mehr als 20 Jahren mit der Erstellung von Nutzwertgutachten befasst und kann Sie professionell begleiten.

Wann ist eine Änderung im Grundbuch erforderlich?

Die Änderung der Nutzwerte bedingt die Änderung der Eintragung im Grundbuch.

Ablauf:

  1. Baupläne zu geplanten Umbauten
  2. Baugenehmigung
  3. Prüfung Nutzwertgutachten bzw. Gutachtenanpassung
  4. Erstellung eines gültigen Nutzwertgutachtens bzw. Anpassung
  5. Legalisierung des Gutachtens durch Schlichtungsstelle/Bezirksgericht/ Notar oder Rechtsanwalt.
  6. Einbringung des Änderungsantrages im Grundbuch über Schlichtungsstelle bzw. Notar

Generell ist die gesetzlich definiert Vorgehensweise zu beachten. Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Gerne unterstütze ich Sie mit mir bekannten Kontakten zu spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren.

Nutzwertgutachten bei Wohnungseigentum

Umfassende Umbaumaßnahmen können die Nutzwerte einer Wohnung verändern. Hier sollte der Fachmann eine Prüfung vornehmen um alle gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeiten zu erfüllen. © Milivoj Kuhar

Wann ist generell ein Nutzwertgutachten bzw. Gutachtenanpassung nötig?

Wenn durch bauliche Änderungen sich der bestehende Nutzwert um mehr als 3% ändert, Wohnungen geteilt oder zusammengelegt werden.

Die Prüfung sollte durch einen Fachmann erfolgen, damit spätere Nacheinreichungen und daraus resultierende aufwendige Nachreichverfahren oder sogar Baupolizeiliche maßnahmen vermieden werden.

Termine und Fristen rund um das Nutzwertgutachten

Das Nutzwertgutachten kann ab rechtskräftiger Baugenehmigung erstellt werden – oder auch nach Durchführung der genehmigten Arbeiten. Über die Verfahrensdauer bei Schlichtungsstelle/Bezirksgericht/Anwalt/Notar und Grundbuch kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Planen Sie grundsätzlich 1-2 Monate Zeit ein, da die Behördengänge erledigt werden müssen.

Parifizierung und Nutzwertgutachten kurz erklärt

Der Begriff “Parifizierung” ist gleichbedeutend mit dem Begriff “Nutzwertberechnung” und regelt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer eines Hauses, an dem Wohnungseigentum begründet ist. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Parifizierung

 

Bildnachweise:

Titelbild Photo by Nolan Issac on Unsplash

Photo by Milivoj Kuhar on Unsplash

Photo by Daniela Gisin-Krumsick on Unsplash